AGB

Gültig seit: 01.01.2025

1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning gelten für alle Abwicklungen zwischen dem Auftraggeber und Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning. Abweichungen oder ergänzende Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, betrifft dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der ihr zugrunde liegenden Verträge.

2. Geschäftsbeziehung
Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning sind die Vereinbarungen über Leistungen und Vergütung aufgrund einer individuellen Kostenvereinbarung.

3. Rechtsbeziehung
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.

4. Auftragsabschluss
Ein Auftrag erfolgt schriftlich und gilt als angenommen, sobald Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning eine Bestätigung erteilt oder der Auftraggeber dem Angebot von Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning zustimmt. Es reicht die formlose Bestätigung des Auftraggebers per Email aus. Das vorangegangene Angebot von Gesa Gröning kann vorab mündlich oder ebenfalls formlos per Email oder schriftlich oder in Form eines förmlichen Angebotes erteilt worden sein.

Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning behält sich vor, Aufträge abzulehnen.

5. Leistungen
Die Leistungsangebote von Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning sind verbindlich unter dem Vorbehalt, dass sich bei Änderungen des Umfangs oder Inhalts des Vertragsgegenstandes auch Kostenänderungen oder Terminverschiebungen ergeben können. Kostenvoranschläge (wie unter Punkt 4 beschrieben) von Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning sind unverbindlich. Ist eine Abweichung der tatsächlichen von den veranschlagten Kosten um mehr als 30 Prozent zu erkennen, wird der Kunde umgehend darüber informiert. Erweitert sich auf Kundenwunsch der Leistungsumfang innerhalb eines Projektes, erfolgt eine entsprechende Anpassung der Kosten. Bei Absage oder Abbruch der Arbeiten auf Wunsch des Kunden verpflichtet dieser sich, die bis dahin angefallenen Kosten, jedoch mindestens 75% der vereinbarten Kosten zu tragen. Sollten noch weitere Leistungen beauftragt worden sein, sind diese ebenfalls in voller Höhe fällig.

6. Präsentation
Für die Teilnahme an Vorab-Präsentationen (von allen Leistungen wie Moderation, PR-Auftritt, Beitragserstellung etc.) mit dem Auftragsziel steht Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Unterlagen weiter zu nutzen; sie sind vielmehr unverzüglich Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning zurückzustellen.

7. Fremdleistungen
Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning behält sich vor, zur Erfüllung eines Auftrags Fremdleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen.

8. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, Medien für Sie – Gesa GröningUnternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning die für seinen Auftrag erforderlichen Informationen und Daten in gängigen Formaten (digitalisiert) zur Verfügung zu stellen. Eine Konvertierung von Materialien in verwertbare Formate wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche, wettbewerbs- und urheberrechtliche Zulässigkeit der Daten, die er Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning zur Bearbeitung zur Verfügung stellt. Sollten vereinbarte Projektziele aufgrund durch den Kunden verursachter Verzögerungen nicht erreicht werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Die bis dahin geleistete Arbeit wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

9. Zahlung
Zahlungsansprüche von Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning entstehen zu 30% der Gesamtsumme, sobald eine Leistung beauftragt wird. Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Der Restbetrag, 70% der Auftragssumme, sind bei Erbringung der Leistung fällig. Bei verspäteter Zahlung behält sich Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning vor, Mahngebühren zu erheben.

Die Rechnung ist 14 Tage nach Erstellung fällig.

Andere Zahlungsziele und Zahlungsvereinbarungen sind schriftlich mit beiden Vertragsparteien zu vereinbaren.

10. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Entwürfe, Daten, Text- und Grafikarbeiten oder auch Moderationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning.

11. Reklamationen
Reklamationen an Leistungen sind zu begründen und innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Leistung geltend zu machen. Im Falle einer berechtigten und rechtzeitig eingegangenen Reklamation hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung der Leistung durch Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning.

12. Haftung
Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning haftet gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung vertraglicher Pflichten. Diese Haftung ist beschränkt auf Schäden, die bei Vertragsschluss vorhersehbar waren. Eine Haftung von Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning für Ansprüche, die aufgrund der PR- oder Marketing-Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, ist ausgeschlossen.

13. Urheberrecht und Nutzungsrecht
Alle Leistungen Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning nbleiben im Eigentum von Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning. Die Nachahmung auch von Teilen ist unzulässig. Durch die Zahlung eines Honorars erwirbt der Kunde das Recht, die von Unternehmerinnen-Circle – Gesa Gröning vertraglich erbrachten Leistungen zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang zu nutzen. Diese Nutzungsbefugnis schließt die Verbreitung an Dritte aus. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Agentur vor, Schadensansprüche geltend zu machen. Besteht ein Angebot über die Leistungen, ist mindestens die darin festgesetzte Höhe zu erstatten.